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Allgemeine Informationen für Planer und Berater

Maßgebend für die Vergabe sind in der jeweils gültigen Fassung unter anderem:

  • die Hessische Gemeindeordnung (HGO)
  • das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
  • die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) einschließlich der hierzu ergangenen Erlasse und Verwaltungsvorschriften
  • der gemeinsame Runderlass des Landes zum öffentlichen Auftragswesen in der jeweils gültigen Fassung
  • die Vergabeverordnung (VgV)
  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
  • die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
  • die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
  • das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • sonstige für die Ausführung von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen

Als Hilfsmittel gibt es Formblätter:  https://www.had.de/vergabestellen-muster-hvtg.html oder https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/


Bitte schicken Sie Ihre Leistungsbeschreibung bzw. das Leistungsverzeichnis NICHT an das Vergabezentrum, sondern direkt an die beschaffende Stelle. Dort prüfen die zuständigen Sachbearbeiter zunächst das LV und setzten sich mit Ihnen bezüglich Änderungen in Verbindung. Nach fachtechnischer Durchsicht und Freigabe werden die Unterlagen in Zusammenarbeit mit Ihnen final zusammengestellt und durch die beschaffende Stelle dem Vergabezentrum zur Verfügung gestellt.

 

Sind die Vergabeunterlagen final fertiggestellt, kann eine Veröffentlichung durch das Vergabezentrum erfolgen.

 

Die Submission wird durch das Vergabezentrum im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt.

 

Nach Submission erfolgt die fachtechnische Prüfung der eingereichten Angebote durch die zuständigen Sachbearbeiter / Projektleiter oder ggf. dem/der beauftragten Planer.

 

Evtl. Nachforderungen fehlender Unterlagen werden vom/von der Sachbearbeiter:in/Projektleiter:in übernommen.

 

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen insbesondere die Bindefrist.

 

Anschließend wird die Vergabeempfehlung durch die beschaffende Stelle erstellt. Die Zusage und Absageschreiben gemäß § 134 GWB werden durch das Vergabezentrum durchgeführt. Die Zuschlagsmitteilung erfolgt ebenfalls durch das Vergabezentrum.